Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Zenith Circuit GmbH und ihren Kundinnen über die Planung, Buchung und Betreuung von Außenwerbung-Kampagnen.
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Außenwerbung-Leistungen, die zwischen der Zenith Circuit GmbH (nachfolgend „Zenith Circuit") und ihren Vertragspartnerinnen (nachfolgend „Kundin") geschlossen werden. Sie gelten ausschließlich; abweichende Bedingungen der Kundin werden nur Vertragsbestandteil, wenn Zenith Circuit ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§2 Vertragsgegenstand
Zenith Circuit erbringt Leistungen der Planung, Buchung und Betreuung von Außenwerbung-Kampagnen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und der Buchungsbestätigung. Zenith Circuit erbringt die Leistungen als Dienstleisterin; ein bestimmter Werbeerfolg wird nicht geschuldet.
§3 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch die Annahme der Kundin-Anfrage durch Zenith Circuit in Textform (E-Mail oder schriftlich) zustande. Angebote sind freibleibend, soweit nichts anderes angegeben ist. Die in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Schalterwochen, Standorte und Formate sind verbindlich.
§4 Pflichten der Kundin
Die Kundin stellt die für die Buchung erforderlichen Druckvorlagen formatgerecht und rechtzeitig zur Verfügung. Sie sichert zu, über alle Rechte an den übergebenen Motiven zu verfügen und diese frei von Rechten Dritter zu belasten. Zenith Circuit ist berechtigt, Druckvorlagen abzulehnen, die formatwidrig angeliefert werden oder offensichtlich gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen.
§5 Preise und Zahlung
Es gelten die in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern in der Buchungsbestätigung nichts anderes vereinbart wurde. Die Betreuungspauschale für betreute Kampagnen beträgt 12 % des Buchungsvolumens, mindestens 290 € pro Kampagne.
§6 Mitwirkung der Vermarkter
Zenith Circuit bucht die Werbeflächen bei den jeweils zuständigen Vermarktern. Verfügbarkeit und Preise können sich zwischen Angebot und Buchung ändern, wenn der Vermarkter Flächen zwischenzeitlich anderweitig belegt. Zenith Circuit informiert die Kundin unverzüglich über solche Änderungen und unterbreitet Alternativen.
§7 Laufzeitkontrolle und Umlage
Zenith Circuit kontrolliert in der ersten Schalterwoche, ob die gebuchten Flächen plakatiert wurden. Nicht plakatierte oder beschädigte Flächen werden beim Vermarkter gemeldet und nach Vereinbarung umgelegt oder nachplakatiert. Diese Umlage ist für die Kundin Teil der Betreuungspauschale und nicht gesondert berechnungsfähig.
§8 Haftung
Zenith Circuit haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Zenith Circuit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens. Die Haftung für unverschuldete Störungen der Plakatierung durch Vermarkter oder Dritte ist ausgeschlossen.
§9 Nutzungsrechte
Die Kundin räumt Zenith Circuit das Recht ein, die im Rahmen des Vertrags geschalteten Kampagnen — mit ausdrücklicher Zustimmung — als Referenz zu veröffentlichen. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden, mit Wirkung für die Zukunft.
§10 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Hamburg, soweit die Kundin Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.